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0 Sterne sind noch zu viel. Wir hatten keine vertragliche Beziehung mit Fa. Wörndl, müssen jedoch die Konsequenzen (er)tragen, die auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit einer Luftwärmepumpe (LWP) auf dem direkten Nachbargrundstück, zurück zu führen sind. Der für die LWP geplante Standort weicht stark von den Empfehlungen des Herstellers, sowie denen des Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) ab: nicht in direkte Nähe zum Nachbarn (Schlafräume), Schallausbreitung im Vorfeld prüfen u. beachten, LWP wählen, welche aktuellem Stand der Technik entspricht (Schallleistungspegel < 50dB(A)), nicht auf schallharte Oberflächen od. nahe an Wänden aufstellen, von LWP dürfen keine schädlichen Umweltwirkungen durch Lärm ausgehen. Hr. W. erhielt den Installationsauftrag zwar vom Planungsbüro, jedoch hätte er die notwendigen Vorgaben beachten und einhalten müssen. Stattdessen wurde an einem Novemberabend 2014 bei Scheinwerferlicht die LWP in Gang gesetzt und wir einem höllischen Lärm ausgesetzt. Die LWP hat einen Schallleistungspegel von 65dB(A), was fast einer Verdreifachung des hörbaren Lärms entspricht! Der Abstand zum nächsten schützenswerten Raum beträgt nur 7m – zum Schlafzimmer nur 11m. Empfehlung des LfU bei ähnlicher Situation: mind. 23m! Die LWP steht auf ausgegossenen Betonsteinen, der Schall fängt sich im vorspringenden Fassadeneck zwischen unserem Schlafzimmer u. der Garage. Verzichtet wurde auf: Auskofferung des Bodens, Verwendung von Gummipuffern u. fachmännischer Isolierung von Rohrleitungen u. Kanälen, zur Reduzierung von Körperschall. Einzig die Versetzung der LWP auf die W-Seite des Nachbarhauses (landwirtschaftlicher unbebauter Grund) würde die Situation entschärfen! Das Außengerät kann, ohne bedeutsamen Energieverlust, jederzeit bis zu 75m vom Technikraum entfernt platziert werden (Herstellerangaben). Bei einer Umsetzung können Empfehlungen des LfU, sowie des Herstellers beachtet werden. LWP laufen fast durchgängig 24Std/Tag, jeden(!) Tag. Wegen des höheren Wärmebedarfs gibt es in den Wintermonaten nur kurze Pausen. Hauptproblem: der von LWP ausgehende, tieffrequente Schall dringt ungedämpft durch geschlossene Fenster, Wände u. Dächer in den Wohnraum. Die permanente Schalleinwirkung mindert nicht nur massiv die Lebensqualität der Betroffenen im Haus u. im Garten, sondern ebenso den Immobilienwert der lärmverschmutzten Grundstücke. Wir informierten Hr. W. über die massive Lärmwirkung. Hr. W. heuchelte Verständnis vor, versprach umgehende Änderung, was nicht geschah. 3 Mon. später(!) wurde in einem Gespräch mit dem Planungsbüro, Hr. W., Hauseignern und einem Fachmann die Thematik erörtert. Hr. W. machte deutlich, dass der Einbau der Leitungen für ihn problematisch war und er die LWP nicht mehr umsetzen möchte. Man riet unserem Nachbarn (ohne Sach- u. Fachkenntnis) schallreduzierende Maßnahmen durchzuführen. Über die Nutzlosigkeit der Aktion hätte man sich im Vorfeld im Leitfaden des LfU erkundigen können. Da wir in einem Dorfgebiet wohnen, werden die Richtwerte der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) knapp eingehalten. Die TA Lärm (veraltete Verwaltungsvorschrift aus den 90ern zur Erfassung von Gewerbelärm) wird aus Mangel an Alternativen zur Erfassung von Schall durch techn. Anlagen (wie etwa einer LWP), herangezogen. Die Messung von tieffrequentem Schall ist technisch aufwändig und wird nur ungenügend berücksichtigt. Der Betrieb der LWP verstößt u.E. gegen Art.2 Abs.2 S.1 GG. Medizin und Wissenschaft ist inzwischen bewusst, dass mehr als 5% der Menschen, die solch techn. Anlagen ausgesetzt sind, an ernstzunehmenden gesundheitlichen Folgen leiden, so wie wir. Viele der Erkrankungen sind, selbst nach Ende der Schallbelastung, irreparabel. Obwohl die Gesetzeslage bisher lückenhaft u. nachteilig für die Betroffenen ist, legitimiert dies nicht dazu bewusst andere Menschen zu gefährden u. die Nachbarschaft zu zerrütten. Die Vermeidung von schädlichen Umwelteinflüssen durch Lärm muss höchste Priorität haben!